Hebammenhilfe nach
§ 134a SGB V umfasst die Beratung und Betreuung während
Schwangerschaft, Geburt, Wochenbett und Stillzeit. Sie kann von jeder schwangeren, gebärenden oder Wöchnerin in Anspruch genommen werden. Hebammenhilfe ist die
Begleitung und Versorgung von Mama und Kind.
Ihr könnt euch zu jedem Zeitpunkt direkt an mich wenden.
DIE KOSTEN ÜBERNIMMT EURE KRANKENKASSE
Um eine optimale und ganzheitliche Betreuung gewährleisten zu können ist es wichtig, dass ihr Euch so früh wie mögich bei mir meldet.
Bei unserem ersten Kennenlernen werden wir dann Eure Wünsche und Vorstellungen besprechen, erste Fragen beantworten und den weiteren Betreuungsumfang vereinbaren.
Entsprechend den Mutterschaftsrichtlinien wird Eure Schwangerschaft von mir kontrolliert und beobachtet. Diese Schwangerenvorsorge kann gern ausschließlich durch mich als Hebamme oder auch im Wechsel mit Eurer Gynäkologin/Eurem Gynäkologen erfolgen.
Gemeinsam schauen wir nach der Lage und Größe Eures Kindes, dem Herzschlag und zusätzlich auch nach Eurem Blutdruck & Urin.
Auch Blutentnahmen sowie der Glukosetoleranztest können durch mich erfolgen.
Zudem berate ich Euch bei unseren Treffen zu Euren Fragen und versuche mögliche Beschwerden zu lindern oder zu beseitigen.
Wenn Ihr möchtet werde ich Euch, gemeinsam mit meiner Kollegin, bei der Geburt Eures Kindes zu Hause oder im Hebammenhaus Bad Freiewalde betreuen.
Voraussetzung für eine außerklinische Geburt ist, dass Mutter und Kind gesund sind und die Schwangerschaft komplikationslos verlief.
Wir entscheiden dann gemeinsam mit Euch und Eurer Gynäkologin/Eurem Gynäkologen ob eine außerklinische Geburt in Frage kommt.
Unabhängig davon, wie und wo Ihr Euer Kind bekommt, habt Ihr Anspruch auf eine Wochenbettbetreuung. Es geht vorallendingen um das körperliche und seelische Wohlbefinden von Euch und Eurem Baby. Ich besuche Euch bis zum 10. Tag nach der Geburt in der Regel täglich zu Haus. Später dann nach Absprache. Von der Krankenkasse werden noch zusätzlich 16 Besuche bzw. beratende Telefonate während der 12 Wochen nach der Geburt übernommen. Selbst für darüber hinausgehende weitere Besuche trägt Eure Krankenkasse die Kosten, falls sie ärztlich angeordnet sind, z.B. bei Frühgeburten, Zwillings- oder Mehrlingsgeburten sowie Stillschwierigkeiten.
Solltet Ihr den Wunsch haben, ambulant Euer Kind bekommen zu wollen, das heißt, ihr wollt nach der Geburt Eures Kindes das Krankenhaus innerhalb der ersten 24h verlassen (natürlich nur bei unauffälligem Verlauf), übernehme ich gern die engmaschigere Betreuung im Anschluss.
Auch das sogenannte
Neugeborenenscreening, welches nach 36-72h nach der Geburt beim Baby durchgeführt wird, kann ich in Zusammenarbeit mit der Kinderärztin / dem Kinderarzt durchführen.
Gern können wir solche Wünsche gemeinsam im individuellen Geburtsplanungsgespräch besprechen.
Zur Vor- und Nachbereitung auf Eure Geburt biete ich in regelmäßigen Abständen Geburtsvorbereitungskurse und Rückbildungskurse an.
Schaut gern bei "Kurse buchen" nach und meldet Euch für einen Kurs an.
Ihr könnt ab der 36. Schwangerschaftswoche mit einer geburtsvorbereitenden Akupunktur bei mir beginnen.
Die Akupunkturbehandlung findet wöchentlich für etwa 20 Minuten statt. In der Regel habt Ihr bis zur Geburt drei bis fünf Sitzungen.
Ab der 38. Schwangerschaftswoche kann durch die Akupunktur zusätzlich eine wehenfördernde Wirkung ausgelöst werden.
Auch wenn ich Euch in Eurer Schwangerschaft nicht betreue könnt ihr Euch für eine geburtsvorbereitende Akupunktur bei mir melden!
"Es handelt sich hierbei um ein nahezu heiliges Ritual, bei dem die Mutter noch einmal für die Geburt gestärkt werden soll. Die Bezeichnung „Blessingway“ steht einerseits für die Segenswünsche, die die werdende Mama im Rahmen der Feier erhalten soll. Anderseits soll damit auch der Weg geehrt werden, den sie in den neun Monaten der Schwangerschaft beschreitet. Schließlich vollbringt ihr Körper Höchstleistungen, um am Ende dieses Prozesses neues Leben in Welt zu setzen. Ebenso erlebt die Schwangere einen persönlichen Übergang von der Frau zur Mutter."
Möchtet Ihr ein Blessingway für Euch selbst oder vielleicht für eine Freundin?
Dann sprecht mich gern darauf an und Ihr erhaltet weitere Infos.
Gesetzlicher
Rahmen
Hebammenhilfe nach
§ 134a SGB V umfasst die Beratung und Betreuung während
Schwangerschaft, Geburt, Wochenbett und Stillzeit. Sie kann von jeder schwangeren, gebärenden oder Wöchnerin in Anspruch genommen werden. Hebammenhilfe ist die
Begleitung und Versorgung von Mama und Kind. Ihr könnt euch zu jeder Zeit direkt an die Hebamme wenden.
DIE KOSTEN ÜBERNIMMT EURE KRANKENKASSE
Kennenlernen & Anamnese
Um eine optimale und ganzheitliche Betreuung gewährleisten zu können ist es wichtig, dass ihr Euch so früh wie mögich bei mir meldet.
Bei unserem ersten Kennenlernen werden wir dann Eure Wünsche und Vorstellungen besprechen, erste Fragen beantworten und den weiteren Betreuungsumfang vereinbaren.
Schwangerschafts-Betreuung
Entsprechend den Mutterschaftsrichtlinien wird Eure Schwangerschaft von mir kontrolliert und beobachtet. Diese Schwangerenvorsorge kann gern ausschließlich durch mich als Hebamme oder auch im Wechsel mit Eurer Gynäkologin/Eurem Gynäkologen erfolgen.
Gemeinsam schauen wir nach der Lage und Größe Eures Kindes, dem Herzschlag und zusätzlich auch nach Eurem Blutdruck & Urin.
Auch Blutentnahmen sowie der Glukosetoleranztest können durch mich erfolgen.
Zudem berate ich Euch bei unseren Treffen zu Euren Fragen und versuche mögliche Beschwerden zu lindern oder zu beseitigen.
Wochenbett-
Betreuung
Unabhängig davon, wie und wo Ihr Euer Kind bekommt, habt Ihr Anspruch auf eine Wochenbettbetreuung. Es geht vorallendingen um das körperliche und seelische Wohlbefinden von Euch und Eurem Baby. Ich besuche Euch bis zum 10. Tag nach der Geburt in der Regel täglich zu Haus. Später dann nach Absprache. Von der Krankenkasse werden noch zusätzlich 16 Besuche bzw. beratende Telefonate während der 12 Wochen nach der Geburt übernommen. Selbst für darüber hinausgehende weitere Besuche trägt Eure Krankenkasse die Kosten, falls sie ärztlich angeordnet sind, z.B. bei Frühgeburten, Zwillings- oder Mehrlingsgeburten sowie Stillschwierigkeiten.
Geburt zu Hause
Schon ganz bald kann ich Euch gemeinsam mit meiner Kollegin bei der Geburt Eures Kindes zu Hause betreuen.
Voraussetzung für eine Hausgeburt ist, dass Mutter und Kind gesund sind und die Schwangerschaft komplikationslos verlief.
Wir entscheiden dann gemeinsam mit Eurer Gynäkologin/Eurem Gynäkologen ob eine Hausgeburt durchgeführt werden kann.
Ambulante Geburt
Solltet Ihr den Wunsch haben, ambulant Euer Kind bekommen zu wollen, das heißt, ihr wollt nach der Geburt Eures Kindes das Krankenhaus gleich verlassen (natürlich nur bei unauffälligem Verlauf), übernehme ich gern die engmaschigere Betreuung im Anschluss.
Auch das sogenannte
Neugeborenenscreening, welches nach 36-72h nach der Geburt beim Baby durchgeführt wird, kann ich, in Zusammenarbeit mit der Kinderärztin / dem Kinderarzt, durchführen.
Gern können wir solche Wünsche gemeinsam im individuellen Geburtsplanungsgespräch besprechen.
Kurse
Zur Vor- und Nachbereitung auf Eure Geburt biete ich in regelmäßigen Abständen Geburtsvorbereitungskurse und Rückbildungskurse an.
Schaut gern bei "Kurse buchen" und meldet euch für Euren Kurs an.